Jagdgenossenschaft-Grossburgwedel
Jagdgenossenschaft-Grossburgwedel

Das Jagdrecht :

Grundsätzlich sind Grundeigentümer in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen, die das Jagdausübungsrecht entweder selbst ausüben oder auf Zeit an Dritte verpachten. Erst ab einer gewissen Mindestgröße des Grundeigentums (Eigenjagd) ist der Zusammenschluss nicht nötig. Das Jagdrecht ist einseitig und untrennbar mit dem Grundeigentum verknüpft: Der Grundeigentümer hat einerseits das Recht auf die Jagd, die allerdings auch mit Pflichten verbunden ist und kann daher andererseits auch wegen der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Jagd auf seinem Besitz nicht verhindern. Gerade diese schon sehr alte Festschreibung der Hege, der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit im Jagdrecht, macht es zu einer flächendeckenden Verpflichtung zum Erhalt und der Verbesserung der Biotop- und Wildtierressourcen, die sowohl dem Grundeigentümer, wie ggf. auch dem Jagdausübungsberechtigten noch speziell durch den Jagdschutz obliegt.

In den Staats- und Landesforsten wird das Jagdrecht durch die Forstämter ausgeübt und zum Teil ebenfalls weiter verpachtet.

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© Marcus Fortmüller